Otto Lieber Rechtsanwalts- und Notarkanzlei in Meppen
Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht, Baurecht und Architektenrecht
Im Jahre 1987 gründete Rechtsanwalt und Notar a. D. Otto Lieber die Kanzlei. Im Jahre 1999 erwarb er die zusätzliche Qualifikation als Fachanwalt für Arbeitsrecht und im Jahre 2006 den weiteren Titel Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Im Jahre 1994 verlieh ihm das Land Niedersachsen das Notaramt.
Seit Gründung der Kanzlei sind sowohl Herr Rechtsanwalt und Notar a. D. Lieber wie auch alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Kanzlei mit vollem Einsatz für den Mandanten tätig.
Aufgrund der Qualifikation als Fachanwalt für Arbeitsrecht ist Herr Rechtsanwalt und Notar a. D. Lieber in der Lage, sich intensiv um die Belange der Arbeitnehmer/innen und Arbeitgeber/innen zu kümmern und sich für ihre Interessen einzusetzen.
Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht kennt er die Probleme der Auftraggeber und auch der Handwerker bei der Umsetzung von Bauvorhaben.
Für seine Mandanten sucht er immer nach einer sachgerechten und konstruktiven Lösung, um einen langwierigen und aufwändigen Bauprozess zu vermeiden.
Die Aufgabe als Notar a. D. sieht Herr Lieber darin, für alle einen Weg zu finden, um Probleme zu vermeiden, bzw. künftige Konfliktsituationen durch sachgerechte Verträge zu lösen. Ganz wichtig ist es hierbei für Herrn Lieber, den tatsächlichen Willen der Urkundsbeteiligten herauszuarbeiten und diesen sach- und fachgerecht umzusetzen. Neben den Immobilienkaufverträgen und Gesellschaftsverträgen ist für Herrn Lieber ein wichtiges Anliegen die Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen und Vorsorgeverfügungen. Es ist wichtig, bei der Gestaltung dieser Fragen kompetent und sachgerecht beraten zu werden, um die individuellen Wünsche entsprechend umzusetzen.